Freibrief

Freibrief

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Frei|brief 〈m. 1
1. Urkunde für bestimmte Vorrechte
2. das (verbriefte) Vorrecht selbst
3. Urkunde für die Freilassung von Hörigen, für freies Geleit
4. 〈fig.〉 Erlaubnis

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Frei|brief, der [spätmhd. vrībrief = Privileg, Pass] (früher):
1. Urkunde über eine erteilte Erlaubnis od. Befreiung von einem Verbot:
[k]ein F. für etw. sein ([nicht] die Erlaubnis in sich schließen, etw. [nach Willkür] zu tun: Karneval ist kein F. für Ehebruch).
2. Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft.

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Freibrief,
 
mittelalterliches Recht: 1) königliches oder fürstliches Privileg, durch das Personen oder Körperschaften Vorrechte gewährt wurden; 2) Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft.

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Frei|brief, der [spätmhd. vrībrief = Privileg, Pass] (früher): 1. Urkunde über eine erteilte Erlaubnis od. Befreiung von einem Verbot: *ein F. für etw. sein; einen F. für etw. darstellen (die Erlaubnis in sich schließen, etw. [nach Willkür] zu tun): Freiheit ist kein F. (Handke, Kaspar 49); Karneval ... mal Anstoß zu ausgelassener Fröhlichkeit, mal F. zum Dauerbesäufnis (BM 4. 3. 81, 1); einen F. für etw. haben (die besondere Erlaubnis haben, etw. zu tun); jmdm. einen F. für etw. geben/ausstellen (jmdm. volle Freiheit geben, etw. zu tun); etw. als F. für etw. ansehen/betrachten (etw. für seine Zwecke ausnutzen): sie betrachtet seine Gutmütigkeit als F. für ihre Ansprüche. 2. Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft. 3. Urkunde, die jmds. freie Geburt bescheinigt.

Universal-Lexikon. 2012.

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